Geschäftsordnung Kommissionen

  1. Kommissionen (Arbeitsgruppen laut Satzung der DVSE) werden vom Vorstand einberufen.
  2. Die Ziele der Kommissionen werden vom DVSE Vorstand vorgegeben oder von den Kommissionen erarbeitet und dann dem Vorstand zur Abstimmung vorgelegt.
  3. Die Arbeitsziele sollten schriftlich formuliert werden.
  4. Jede Kommission berichtet dem Vorstand mindestens einmal jährlich über die Aktivität.
  5. Der Vorsitzende der Kommission nimmt daher an den Sitzungen des erweiterten Vorstandes teil.
  6. Die Ziele und die Aktivitätsberichte der Kommissionen werden jährlich im Mitteilungsblatt veröffentlicht
  7. In die Kommissionen können nur ordentliche DVSE Mitglieder aufgenommen werden.
  8. Der Kommissionsvorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Vorstand gewählt, auf Vorschlag der Mitglieder der Kommission.
  9. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre. Dann rückt der stellvertretende Vorsitzende in den Vorsitz auf. Der Vorsitzende kann dann noch für weitere 3 Jahre in der Kommission verbleiben.
  10. Der nachfolgende stellvertretende Vorsitzende soll von den Kommissionsmitgliedern vorgeschlagen und muss vom DVSE Vorstand gewählt werden.
  11. Die Amtsdauer auch der Kommissionsmitglieder beträgt 3 Jahre.
  12. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder ist auf 6 bis maximal 10 begrenzt.
  13. Jedes DVSE Mitglied kann sich um einen Kommissionssitz bewerben. Die Bewerbung mit Namen und der gewünschten Kommission ist schriftlich an den DVSE Präsidenten zu richten. Dieser gibt die Bewerbung weiter an den Kommissionsvorsitzenden.
  14. Neu zu besetzende bzw. freiwerdende Kommissionssitze werden vom Kommissionsvorsitzenden an den Präsidenten gemeldet.
  15. Die Mitteilung über zu besetzende Kommissionssitze wird 3 Monate vor der jährlichen Mitgliederversammlung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlicht.
  16. Die Zusammensetzung der Kommissionen wird vom Vorsitzenden der DVSE Geschäftsstelle gemeldet und auf der Webseite veröffentlicht.
  17. Ein Kommissionsmitglied kann ausgeschlossen werden wenn trotz Aufforderung keine Präsenz oder Aktivitäten bei den Kommissionstreffen bestehen.
  18. Die Kommissionen können zur Erledigung der Aufgabe auch weitere Mitglieder zur Unterstützung heranziehen ohne dass diejenigen automatisch Mitglied der Kommission werden.
  19. Die Kommissionen treffen sich zu Arbeitssitzungen oder nutzen neue Medien. Einmal jährlich sollte ein Treffen der Kommissionsmitglieder stattfinden.
  20. Die Raummiete bei Sitzungen im Rahmen der DVSE Jahreskongresse sollten vom Kongressbudget getragen werden.
  21. Reisekosten werden nicht übernommen.
©2024 DVSE | D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e.V.