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der Deutschen Vereinigung für Schulter- u. Ellenbogenchirurgie
Die Deutsche Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE) e.V., Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, vergibt erneut den jährlichen Perthes Preis in Höhe von
3.000.- Euro
für eine innovative experimentelle Arbeit oder eine Arbeit aus der Grundlagenforschung aus dem Gebiet der Schulter- und Ellenbogenchirurgie.
Teilnahmeberechtigt sind Orthopäden und Unfallchirurgen; die Jury kann in Ausnahmefällen auch Angehörige anderer Berufsgruppen zulassen. Es können nur Arbeiten vorgelegt werden, welche noch nicht prämiert oder nicht vor dem 31.01.2012 publiziert wurden. Der Umfang sollte den einer üblichen Originalpublikation (30 Seiten mit Abbildung) nicht überschreiten.
Es wird gebeten, die Arbeit in deutscher oder englischer Sprache in elektronischer Form (PDF oder Word-Dokument) bis zum 31.01.2013 an den Präsidenten der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie
Professor Dr. med. U. Brunner
Krankenhaus Agatharied
Norbert Kerkel-Platz
D-83734 Hausham
E-mail:
brunner(at)khagatharied(dot)de
sekretariat(at)dvse(dot)info
einzureichen.
Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der Jahrestagung der DVSE. Weitere Informationen über die Teilnahmebedingungen sind der Internetseite http://www.dvse.info zu entnehmen.
des wissenschaftlichen Preises (Perthes-Preises) der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie
§1 Gegenstand und Zweck der Auszeichnung
1. Der wissenschaftliche Förderpreis der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie in Höhe von 3.000,- Euro wird als Auszeichnung für eine innovative wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Schulter- und Ellenbogenchirurgie vergeben.
2. Die Preisverleihung erfolgt jeweils im Rahmen der jährlichen wissenschaftlichen Sitzung der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie. Von diesem Zeitpunkt kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn besondere Umstände dieses erforderlich machen. Die Auswahl des oder der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury.
§2 Zusammensetzung der Jury
1. Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie beruft 5 Persönlichkeiten, welche Mitglieder der Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie sind, ferner 2 Ersatzleute. Die Bestimmung der einzelnen Jurymitglieder erfolgt schriftlich und ist unanfechtbar. Sie gilt vom Moment der Zustimmung des ernannten Jurymitgliedes und bleibt bestehen, sowie die Berufung nicht von einer Seite aufgehoben wird.
2. Scheidet ein Jurymitglied aus, so beruft der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie an dessen Stelle ein anderes Mitglied in das Preisrichtergremium.
3. Das Preisrichtergremium wählt aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden, der die Belange und Interessen des Gremiums nach außen vertritt. Der gewählte Vorsitzende bleibt in diesem Amt, bis er es entweder selbst niederlegt oder von der Mehrheit der Jury abgewählt wird oder aus dem Preisrichtergremium ausscheidet.
4. Die Jurymitglieder, welche selbst eine Arbeit einreichen, oder aus deren Klinik oder Arbeitsbereich eine Teilnahme an der Preisausschreibung erfolgt, werden für das entsprechende Jahr ersatzlos von ihrer Mitwirkung im Preisrichtergremium suspendiert. Für sie tritt das gewählte Ersatzmitglied ein.
§3 Auswahl der Preisträger
1. Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten werden unverzüglich sämtlichen Jurymitgliedern zugänglich gemacht. Jedes Jurymitglied gibt eine erste Begutachtung der von ihm geprüften Arbeit schriftlich an den Vorsitzenden des Preisrichtergremiums ab. Die Abgabe der Begutachtung soll innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Arbeit erfolgen.
2. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird von der Jury in nicht öffentlicher Sitzung unter geheimer Stimmabgabe mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden maßgeblich. Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht schriftlich an ein anderes Mitglied des Preisrichtergremiums übertragen. Die Jury ist beschlußfähig, wenn wenigstens 3 Mitglieder nach rechtzeitig erfolgter schriftlicher Ladung persönlich anwesend sind.
3. Die Jury kann im Einzelfall die Teilung des Preises beschließen. Die Jury kann die Vergabe des Preises ablehnen, falls keine der eingereichten Arbeiten für die Auszeichnung geeignet ist.
4. Die Preisausschreibung erfolgt jeweils im Frühjahr eines jeden Jahres in den einschlägigen Fachzeitschriften. Die Entscheidungsfindung muß bis zur Mitgliederversammlung der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie des darauf folgenden Jahres abgeschlossen sein. Für die Einhaltung des Zeitplans hat der Vorsitzende der Jury Sorge zu tragen. Der oder die Autoren der für würdig befundenen Arbeit wird/werden auf der Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie bekannt gegeben.
§4 Teilnahmevoraussetzungen
1. Die Teilnahme richtet sich nach der unter § 1 Abs. 1 genannten Zielsetzung. Themen und Inhalte der eingereichten Arbeiten müssen mit der Zielsetzung übereinstimmen.
2. Teilnahmeberechtigt sind Orthopäden und Chirurgen. Die Jury kann in Ausnahmefällen auch Angehörige anderer Berufsgruppen zur Teilnahme zulassen.
3. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmergruppe kann nur eine Arbeit einreichen. Vorgelegt werden können nur Arbeiten, die nicht gleichzeitig für einen anderen Preis eingereicht sind. Publizierte Arbeiten können auch eingereicht werden und sollten nicht älter als ein Jahr sein.
4. Aus urheberrechtlichen Gründen kann eine Arbeit, an der mehrere Autoren beteiligt sind, nur unter Vorlage einer Zustimmungserklärung sämtlicher beteiligter Autoren eingereicht werden. Bei mehr als 2 Autoren erfolgt die Verleihung des Preises nur an den erstgenannten Autor.
§5 Formvoraussetzungen
1. Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein und in fünffacher Ausfertigung bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem die Ausschreibung erfolgt, an den 1. Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie eingereicht werden. Der 1. Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie wird die eingereichten Arbeiten den Mitgliedern der Jury zuschicken. Nach abgeschlossener Entscheidung des Preisrichtergremiums werden die Namen der Autoren bekannt gegeben.
2. Jeder Arbeit ist eine kurze Zusammenfassung voranzustellen, welche den wesentlichen Inhalt der Arbeit und ihren Zusammenhang mit den Zielen des Wettbewerbes erkennen läßt.
3. Ein Exemplar der Arbeit muß die Orginalabbildungen erhalten.
4. Die Einsendungen müssen zudem enthalten:
a. Name und Anschrift des Autors
b. Berufliche Funktion
c. Berufsstätte
d. Verzeichnis der verwendeten Literatur
e. Eine Erklärung das der Einsender die Arbeit selbst verfaßt hat.
Die Jury kann in begründeten Fällen von der Einhaltung einzelner Formvorschriften absehen.
§6 Rechtswegausschluß
Für alle mit dieser Satzung zusammenhängenden Bestimmungen und Verfahren gilt der Ausschluß des Rechtsweges.
§7 In Krafttreten der Satzung
1. Diese Satzung tritt am 13. Oktober 2000 in Kraft.
2. Eine Änderung oder die Aufhebung dieser Satzung kann nur vom Vorstand der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie beschlossen werden.